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BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Bewertung eines Hausgrundstücks in der ehemaligen DDR - Neuberechnung des Pflichtteilsanspruchs nach erheblicher Wertsteigerung eines vom Erblasser zu DDR-Zeiten verschenkten Hausgrundstücks
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BGB § 2325
Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden Erblassers; Bewertung eines in der ehemaligen DDR geschenkten Hausgrundstücks
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 420
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94
Vielmehr kommt es bei nachträglicher Wertsteigerung auf den Wert an, dessen sich der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung entäußert hat (BGHZ 118, 49, 52) [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91]. - BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund
Auszug aus BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94
Nach Umstellung dieses Betrages in DM und unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bis zum Erbfall (BGHZ 85, 274, 282; BGHZ 65, 75, 77) ergibt sich auch bei einer Pflichtteilsquote des Klägers von 1/2 kein höherer als der ihm vom Berufungsgericht zugesprochene Betrag. - BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81
Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben
Auszug aus BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94
Nach Umstellung dieses Betrages in DM und unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bis zum Erbfall (BGHZ 85, 274, 282; BGHZ 65, 75, 77) ergibt sich auch bei einer Pflichtteilsquote des Klägers von 1/2 kein höherer als der ihm vom Berufungsgericht zugesprochene Betrag. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94
Die vom Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze des Senatsurteils vom 23. Juni 1993 (IV ZR 205/92 - NJW 1993, 2176, 2177 unter 1 b) sind hier nicht einschlägig. - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92
Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung
Auszug aus BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94
Unter dem Gesichtspunkt eines höheren "inneren" Wertes kann den Interessen des Pflichtteilsberechtigten bei erkennbar vorübergehenden Preisbegrenzungen geholfen werden (so zur Bewertung von Grundvermögen in der ehemaligen DDR für August 1989 BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/92 - DtZ 1993, 281, 282 f. unter 6).
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR
b) Für die Frage, ob das Grundstück, das die Erblasserin der Beklagten übertragen hat, als eine zumindest gemischte Schenkung zum fiktiven, der Pflichtteilsergänzung unterliegenden Nachlaß gehört, kommt es auf die Wertverhältnisse beim Vollzug des Vertrages an (BGHZ 147, 95, 98; Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1994 - IV ZA 3/94 - ZEV 1995, 335 = FamRZ 1995, 420). - BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages
b) Der Senat hat allerdings in einem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (IV ZA 3/94 - ZEV 1995, 335 = FamRZ 1995, 420; dazu kritisch Kummer, ZEV 1995, 319 f.) für fraglich gehalten, ob Schenkungen, die ein Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 in der DDR vorgenommen hat, beim Tod des Erblassers nach dem 3. Oktober 1990 der im Zivilgesetzbuch der DDR nicht vorgesehenen Pflichtteilsergänzung unterliegen.Das trifft im allgemeinen bei Grundstücksschenkungen in der früheren DDR zu und führt zu weit unter dem Verkehrswert nach der Einigung Deutschlands liegenden Beträgen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1994 aaO).
- OLG Jena, 28.01.1999 - 1 U 881/97
Pflichtteilsergänzung in Bezug auf Grundstücksschenkungen eines in der früheren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 10 U 25/96
Ermittlung des Wertes eines Grundstücks; Schenkung eines Grundstücks; Bemessung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97
Pflichtteilsberechnung; Zurückübertragung von Flurstücken nach dem Gesetz zur …
Denn anders als bei einem Grundstück, das beim Erbfall tatsächlich im Vermögen des Erblassers vorhanden ist und deshalb gem. § 2311 BGB mit seinem damaligen, an die Verhältnisse in der DDR anknüpfenden Wert angesetzt werden muß (vgl. BGH 14.12.1994 FamRZ 1995, 420), geht es vorliegend um ein Grundstück, das zur Zeit des Erbfalls eigentlich längst aus dem Vermögen des Erblassers ausgeschieden war und erst nach dem Erbfall durch die im VermG vorgesehenen Restitutionsmöglichkeiten zum Nachlaß gelangt ist.